Der Passantrag gilt für Neuanträge und auch für die Beantragung eines Doppelspielrechts bei den Senioren.
Bitte beachtet unbedingt, dass bei einem Neuantrag auch eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises, sowie ein digitales Passfoto mit eingereicht werden muss.
Zudem beachtet bitte unbedingt unsere Hinweise auf die Datenschutzgrundverordnung. Das Infoblatt Datenschutz kann ebenfalls hier heruntergeladen werden. Mit der Unterschrift im Passantrag bestätigen Sie auch, dass Sie das Infoblatt Datenschutz gelesen haben!
Bei dem Antrag auf Doppelspielrecht für die Senioren muss bitte der Passantrag entsprechend ausgefüllt werden und das ärztliche Attest eingeholt und unterschrieben werden.
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